Leserbriefe der

vom 11.12.2010

Wie es sich im Maststall stirbt

Betrifft: Hähnchenmastanlagen

Wie stirbt es sich eigentlich in einer Mastanlage mit 40000 Hähnchenmastplätzen? Man geht heute von einer Mortalitätsrate von über vier Prozent in industriellen Hähnchenmastanlagen aus. Dies bedeutet, dass vier Prozent der eingestallten Tiere vor Ende der Schlachtreife im Maststall verenden. Vier Prozent von 40000 Tieren ergibt 1600 Tiere pro Mastdurchgang.

Geht man von einer Mastdauer von durchschnittlich 38 Tagen aus, kommt man auf 42 sterbende Tiere pro Tag. In der Regel stirbt der Großteil der Tiere jedoch zum Ende der Mast. Die Sterberate sei bei dieser Art der Haltung nicht zu vermeiden und wird von den Mästern billigend in Kauf genommen.

Aber wie stirbt es sich nun? Auch den meisten Hähnchen ist es - wie auch den meisten Menschen - nicht vergönnt, einfach umzukippen und das Zeitliche zu segnen. Der Anlagenbetreiber bekommt in Rahmen eines Lehrganges vermittelt, wie kranke Tiere zu erkennen und zu töten sind. Dieses soll möglichst schnell und effizient erfolgen. Die im Fernsehen und Internet gezeigten Bilder vom Töten in Mastanlagen zeigen, wie den Tieren ohne Betäubung der Hals umgedreht wird - bis zum Genickbruch. Auch das Kantholz ist ein gängiges Werkzeug zum Töten von erkranktem Federvieh.

Viele erkrankte Tiere leiden über Tage an ihren offenen Wunden oder Infektionen, bevor sie qualvoll an Herzversagen sterben. Oft kommt es vor, dass die Tiere sich aufgrund von Deformationen des Skelettes nicht mehr fortbewegen können und langsam, aber qualvoll verdursten und verhungern. Schwache und kranke Tiere werden von den eigenen Artgenossen im Todeskampf angegriffen. Aufgrund der Enge im Maststall tritt Kannibalismus auf.

Der Fall Holthusen II im Landkreis Uelzen zeigte, was passiert, wenn die Lüftungsanlage im Stall ausfällt. Der gesamte Bestand (40000 Tiere!) verendete in kürzester Zeit qualvoll durch Ersticken. Aufgrund mangelhafter Brandschutzkonzepte ist es auch die Regel, dass bei einem Brand in diesen Anlagen alle Tiere elendig verbrennen.


Es zeigt sich, dass das Sterben im Maststall vielfältige Formen annimmt. Wie heißt es im Tierschutzgesetz Paragraf 1 so schön: »Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.» Oder: »Quäle ein Tier nicht aus Kommerz - denn es fühlt wie du den Schmerz!»

Marc Bohlmann, Bösel

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