Leserbriefe der

vom 17.12.2010

»Sondermüll» statt »hochwertiger Dünger»

Betrifft: Artikel »Hochwertiger organischer Dünger» (EJZ vom 27. November)

Die Ausführungen der Kreisverwaltung über Hühnertrockenkot aus den Niederlanden bedürfen einiger wesentlicher Ergänzungen. Dieser Dünger enthält nicht nur wertvolle Mineralstoffe, sondern auch einige unerwünschte »Zugaben», zum Beispiel Krankheitskeime, die als Aerosole verbreitet werden und Seuchen übertragen können, Medikamentenrückstände (Antibiotika), die in den Nahrungskreislauf gelangen und Resistenzen erzeugen, hohe Konzentration von Stickstoffverbindungen, die in das Grundwasser gelangen können und das Trinkwasser belasten.

Im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium ist die Gefährlichkeit von HTK durchaus bekannt. Folgerichtig wird der Import und die Ausbringung von HTK aus den Niederlanden immer nur befristet erlaubt und wird an mehrere Auflagen geknüpft. So muss die Einarbeitung spätestens nach drei Tagen und mindestens 15 Zentimeter tief erfolgen. Vom 1. November bis zum 31. Januar sowie bei wassergesättigtem oder gefrorenem Boden ist die Ausbringung verboten. Für eine Lagerung ist nicht nur ein 20-Meter-Abstand zu Gewässern einzuhalten, es darf auch über oder neben Dränsträngen keine Lagerung erfolgen. Wie weit diese Auflagen das Gefahrenpotenzial von HTK einschränken, ist noch ungeklärt. Sicher ist aber, dass eine Auflage nur dann wirksam wird, wenn ihre Einhaltung überwacht wird, und hier gibt es offenbar Defizite. Hierzu zwei Beispiele: Es gibt im Landkreis kein umfassendes Verzeichnis aller Dräneinrichtungen. Wie will man da vorbeugend die Wassergefährdung ermitteln?

Die Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt (ANU) hat Fälle dokumentiert, wo HTK aus den Niederlanden über Monate (!) unabgedeckt zwischengelagert wurde, ohne dass ein Kontrollorgan tätig geworden wäre. In einem Fall war der an der Oberfläche erkennbare Anteil an Federn und Kadavern so groß, dass nach offizieller Definition von »Sondermüll» auszugehen war, der nicht mehr unter die Düngemittelverordnung fällt. Auf diesem Hintergrund wirkt es doch sehr hilflos, wenn die Kreisverwaltung »die Landwirte bittet, die Bestimmungen im Sinne eines geordneten Umweltschutzes einzuhalten».

Warum sagt man nicht ehrlich: »Wir haben das Problem nicht im Griff. Wir müssen grundlegend einiges verändern, unter Beteiligung von Landwirtschaft und Umweltschutzverbänden.»

Johann Strauss, Leisten

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