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vom 16.11.2009
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as Rehbeck. Die Ränder von Wirtschaftswege werden vielerorts widerrechtlich von Landwirten in Beschlag genommen. Solch ein Verdacht war kürzlich Anlass für den Ortstermin des Bauausschusses des Lüchower Stadtrates in Rehbeck, an dem auch ein halbes Dutzend der Dorfbewohner teilnahm. Dabei wurde ein Kompromiss erzielt, wonach zwei von fünf Wegen wiederhergestellt werden. „Drei Wege waren noch im Rahmen des Vertretbaren", teilte Ausschuss-vorsitzender Heimfried Großmann (CDU) mit. Der Bauamtsverantwortliche im Lüchower Rathaus, Udo Schulz, nimmt den Ortstermin zum Anlass, um alle Ortsvertrauensleute in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für das Dauerproblem zu sensibilisieren. Im Appell „Unbefugte Nutzung von Straßen- und Wegeseitenräumen - muss das sein?" möchte Schulz für ein Umdenken bei Landwirten sorgen. „Die Parzellen der Straßen- und Wirtschaftswege sind in aller Regel erheblich breiter als der eigentliche Straßenkörper. Die Gesamtbreite dieser Flächen geht in vielen Fällen noch zurück auf die Alt-Hannoverschen Maße (1 Rute = 4,67 m, 1,5 Ruten = 7,01 m, 2 Ruten = 9,35 m, 2,5 Ruten = 11,68 m). Von den häufig 9,35 m oder 11,68 m breiten Wegeflächen ist nicht selten nur noch ein drei bis vier Meter breiter Streifen geblieben, der den reinen Straßen- oder Wegekörper trägt. Der breitere Rest ist zum Acker geworden. Das öffentliche Eigentum umfasst aber die gesamte Wegeparzelle. Die Landwirte begehen also eine Eigentumsverletzung." Dabei seien die naturbelassenen Seitenstreifen von Gemeindestraßen sowie befestigten und unbefestigten Wirtschaftswegen ein wichtiger Lebensraum für „Nützlinge" und häufig auch Deckung für Niederwild. „Die Randstreifen bilden Pufferzonen gegen belastende Einflüsse der Kulturflächen (z. B. Einwehen von Dünger oder Spritzmittel), sind Rückzugsreservate für zahlreiche Pflanzenarten." Ob das widerrechtliche Nutzen der Wegeseitenräume ein geeignetes Mittel zur Ertragssteigerung sei, bezweifelt Udo Schulz. „Oft sind Unachtsamkeit und Desinteresse die Ursache für die Überackerung. Häufig fehlt auch das Unrechtsbewusstsein". Dennoch handele- es sich um einen Rechtsverstoß, der zu Schadenersatz verpflichtet. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte von sich aus besser auf das Einhalten der Grundstücksabstände zum öffentlichen Eigentum achten. In der anschließenden Ausschusssitzung im Rathaus wurde das Aufstellen des Bebauungsplans für die Erweiterung des Industriegebiets Dickstätte einstimmg eine reine Formsache. |
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