vom 20.11.2009


   Blickpunkt


Ein freizügiges Naturschutzgesetz

Von Peter Mlodoch

Hannover. Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) spricht von Bürokratieabbau und Baubeschleunigung; Umweltschützer befürchten Raubbau und schwere Schäden für die Natur. Niedersachsen will sich ein äußerst freizügiges Naturschutzgesetz geben.

Nach dem „Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzgesetzes", der unserer Zeitung vorliegt, soll vor allem der Zwang zum Flächenausgleich bei Eingriffen in die Natur komplett fallen. Betreiber und Bauherren von Großprojekten können sich mit einem begrenzten Betrag - höchstens sieben Prozent der Gesamtkosten - freikaufen. Bei bestimmten Vorhaben, die im öffentlichen Interesse liegen, geht es sogar ganz ohne finanzielle Kompensation.

Der Entwurf schöpft den Spielraum, den das neue Bundesnaturschutzgesetz den Ländern einräumt, bis an die Grenzen aus. Etliche Paragraphen erklären die Bundesvorschriften schlicht für ungültig oder weichen sie zumindest stark auf. Den Gemeinden etwa wird „freigestellt", ob sie künftig Landschaftspläne aufstellen. „Die können dann machen, was sie wollen", prophezeit ein Naturschützer einen Wildwuchs beim Konkurrenzkampf um Gewerbegebiete. Dabei seien derartige Grünpläne durchaus eine wertvolle Hilfe bei der Bauleitplanung. Überraschungen wie etwa der plötzlich auftauchende Hamster ließen sich dadurch viel besser vermeiden. Auch Vorschriften zu den Landschaftsschutzgebieten werden gelockert. Diese „können" ausgewiesen werden, heißt es im Entwurf lapidar.

Ohne Konkretisierung sei das für die unteren Naturschutzbehörden ein Freibrief zum Nichtstun, lautet die Kritik. Der liberale Umweltminister preist dagegen die Deregulierung. Der Entwurf. setze bewusst „rechtspolitische Akzente", heißt es in der Begründung.

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