vom 04.11.2010

Plan: Biogas und Hähnchenmast

Anlage und Stall bei Teplingen sollen laut Antrag miteinander verzahnt werden

dm Teplingen. Direkt neben einem nordöstlich von Teplingen geplanten Hähnchenmaststall will eine Landwirt-Familie aus dem Dorf eine Biogasanlage errichten. Beide Projekte sollen laut der Antragsunterlagen, die in der vorigen Woche beim Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg eingegangen sind, betrieblich miteinander verzahnt werden.

Bild: Auf diesem Acker nordöstlich von Teplingen plant ein Landwirt aus dem Dorf eine Biogasanlage, die direkt neben einem bereits beantragten Hähnchenmaststall entstehen soll. Mit der Abwärme könnte der Hähnchenmaststall beheizt werden. Aufn.: D. Boick

Der geplante Standort der Biogasanlage, eine Ackerfläche im Außenbereich, befindet sich im Grenzgebiet der Gemarkungen Lübbow und Teplingen, ein paar hundert Meter von Teplingen entfernt.

Die Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 499 kW, was einer Fernwärmeleis-tung von 1243 kW entspricht, soll vor allem mit nachwachsenden Rohstoffen als Input betrieben werden. Für die Vergärung sind pro Jahr 8250 Tonnen Mais sowie 2200 Tonnen Rindergülle und 1800 Tonnen Schweinegülle vorgesehen, die aus dem eigenen Betrieb des Bauherrn sowie weiterer Landwirte aus einem Umkreis von weniger als zehn Kilometern stammen. Zudem sollen 270 Tonnen Hühnermist pro Jahr aus der geplanten benachbarten Hähnchenmastanlage vergärt werden. Angedacht ist zudem, eventuell weitere nachwachsende Rohstoffe als Gärsubstrate zu nutzen, wie beispielsweise Grüngut, Zuckerrüben, Obst und Stroh.

Das bei der Vergärung entstehende Biogas soll ein Blockheizkraftwerk antreiben und der dabei erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist werden. Die anfallende Abwärme soll sinnvoll genutzt werden, heißt es in der Kurzbeschreibung des Projektes. Offensichtlich plant der Landwirt, damit den Hähnchenmaststall zu beheizen. Zudem ist angedacht, Haushalte in Teplingen mit Fernwärme zu versorgen. Die Produktion von Strom und Abwärme aus nachwachsenden Rohstoffen ergibt eine höhere Einspeisevergütung.

Verkehrlich erschlossen werden soll die beantragte Biogasanlage über denselben Betonplattenweg wie der geplante Hähnchenmaststall. Dieser Wirtschaftsweg zweigt ein paar hundert Meter östlich von Tep-lingen von der Landesstraße nach Lübbow ab. Geruchsemissionen sollen vor allem durch geschlossene Abdeckungen reduziert werden. Unzulässiger Lärm soll durch Schalldämpfer und beispielsweise eine Schallschutzkabine für das Blockheizkraftwerk verhindert werden.

Ob die Biogasanlage im Außenbereich privilegiert und damit genehmigungsfähig ist, hängt davon ab, ob der ebenfalls beantragte Hähnchenmaststall genehmigt wird, informiert das Gewerbeaufsichtsamt. Biogasanlagen im Außenbereich fallen nämlich als Teil eines Tierhaltungsbetriebs unter das planungsrechtliche Privileg, wenn die Biomasse überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Betrieb selbst oder nahe gelegenen Betrieben stammt. Ob die Biogasanlage diesen planungsrechtlichen Anforderungen genügt, wird das Gewerbeaufsichtsamt im Genehmigungsverfahren unter Beteiligung des Landkreises prüfen. Die Klimaschutzexpertin Daniela Weinand von der Geschäftsstelle Lüchow der target-GmbH bewertet das Konzept der geplanten Biogasanlage grundsätzlich positiv - abgesehen vom Hähnchenmaststall. Es sei im Sinne des Klimaschutzes, wenn hiesige Landwirte in den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, die nachhaltig produziert werden, für die dezentrale Stromerzeugung investieren und davon auch profitieren. Die Wärmenutzung sei darüber hinaus effizient und ökologisch sinnvoll.

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