vom 24.03.2010

Mehrheit gegen industrielle Mast

Fachausschuss des Kreistages will Stallbauten nur für bäuerliche Betriebe zulassen

fk Lüchow. Der Kreistag soll sich nach dem Willen seines Fachausschusses für Verbraucher-, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft gegen den Bau von industriellen Hähnchenmastställen aussprechen. Den Antrag hatte die GLW-Fraktion eingebracht.

Für eine verkürzte Version ihres etwa eine Seite langen Beschlussvorschlages fand sie die Unterstützung der anderen Parteien aus der Gruppe X. Die CDU-Vertreter lehnten den Antrag ab. Der Kreistag solle sich »klar gegen den Bau von industriellen Hähnchenmastanlagen» aussprechen, heißt es in dem Beschluss.

Die Mastställe werden als Verstoß gegen eine artgerechte Tierhaltung und eine Verletzung für das ethische Empfinden beschrieben. Sie verringerten die Lebensqualität auch der Menschen und schadeten dem Tourismus. Zwar unterstützte die Mehrheit des Ausschusses diesen Antrag. Aber offensichtlich meinten nicht alle, die zustimmend die Hand hoben, das Gleiche. Hermann Klepper (GLW), der den Antrag begründete, definierte die industrielle Tierhaltung. Danach wären auch die heute von einheimischen landwirtschaftlichen Betrieben beantragten Ställe Bestandteil einer industriellen Hähnchenmast. Das sah Wolfgang Wiegreffe (UWG) ganz anders. Für ihn beginnt die industrielle Tierhaltung, wenn auswärtige Groß- unternehmen hier Ställe bauen würden. Wiegreffe sorgte dafür, dass der Beschluss einen Zusatz erhielt.

Das Privileg von Stallbauten im Außenbereich sollten nur bäuerliche Betriebe erhalten. Die in Schnega und im Lemgow geplanten Mastställe erfüllen seiner Ansicht nach diese Auflage. Der UWG-Kreistagsabgordnete sieht sie ausdrücklich nicht als industriell an. Ein weiterer GLW-Antrag wurde einstimmig mit einer Stimmenthaltung im Ausschuss abgesegnet. Allerdings betrifft er den Landkreis kaum. Zum wiederholten Mal waren die Wegeränder und ihre widerrechtliche Nutzung durch landwirtschaftliche Anlieger Gegenstand der Diskussion.

Der Ausschuss appellierte an die Landwirte, der ökologischen Bedeutung der Wegeränder gerecht zu werden, sie nicht abzupflügen. Kreisstraßen sind davon jedoch kaum betroffen. Weil es vor allem um Ortsverbindungsstraßen und Wirtschaftswege geht, liegt die Umsetzung dieses Appells bei den Samtgemeinden und Gemeinden.

 

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