vom 01.06.2014
Klein Heide (inf/bvo). In den vergangenen Jahren war es ruhig geworden um die westlich von Klein Heide geplante Schweinehaltungsanlage. Nun wurde das immissionsschutzrechtliche Verfahren zunächst beendet. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Genehmigung der Anlage versagt.
Der Landkreis teilt in einer Pressemitteilung mit: „Anfang 2010 hatte ein Landwirt aus Klein Heide beim Landkreis Lüchow-Dannenberg den immissionschutzrechtlichen Antrag für eine Anlage zum Halten von Schweinen gestellt. Rund 3.000 Mastschweine und fast 600 Sauen sollten hier leben, hinzu kamen 1.900 Ferkelaufzuchtplätze.
Dieses Vorhaben löste erheblichen Widerstand vor Ort aus. Zahlreiche
Einwendungen und Kritik wurden laut. Um Bedenken gegen den Standort auszuräumen, müsste der Antragssteller nachweisen, dass die Anlage mit den Vorgaben des Naturschutzes, in diesem Fall des–Vogelschutzes, vereinbar ist. Konkret musste belegt werden, dass „eine erhebliche Beeinträchtigung der wertbestimmenden Vogelarten nicht zu erwarten ;ist" und ‚eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes auf der Grundlage des Naturschutzrechtes gegeben ist". Wertgebende Vogelarten im Vogelschutzgebiet Lucie sind vorrangig der Ortolan, die Feldlerche, der Neuntöter und die Sperbergrasmücke. Der Ortolan ist bereits vom Aussterben bedroht und wird auf der Roten Liste Niedersachsens geführt. Alle vier Vogelarten finden in dem Gebiet, in dem die Schweinehaltungsanlage errichtet werden soll, ideale Lebensbedingungen. Nähr-stoffarme Böden, besonnte Waldränder und strukturreiche Hecken bieten Ortolan und Co. die besten Voraussetzungen zum Leben.
Geprüft werden musste nun, wie sich die Stickstoffimmissionen, die durch eine Schweinehaltungsanlage verursacht werden, auf die Umwelt auswirken. Welche Folgen für die Pflanzen hätte ein zusätzlicher Stickstoffeintrag? Wie stickstoffempfindlich sind die in der Umgebung vorhandenen Biotop- und Lebensraumtypen? Welche Bedeutung haben die vorhandenen Pflanzengesellschaften für die im EU-Vogelschutzgebiet wertgebenden Lebensarten? Dies waren nur einige Fragen, die beantwortet werden mussten.
Fazit der Untersuchung und Prüfung: Es ist damit zu rechnen, dass sich die
Stickstoffimmissionen auf 92 Prozent der betroffenen Biotope negativ
auswirken. Bei dienen. Biotopen handelt essich insbesondere um Feldhecken
mit Bäumen und Sträuchern, Alleen, Baumreihen und Einzelbäumen. Alles
Pflanzen, die zum elementaren Lebensraum des Ortolans gehören. Der Antragsteller hat versucht, nachzuweisen, dass das Schutzziel nicht gefährdet ist. So lag zum Ende des Verfahrens bereits die 7. Fassung des Immissionsschutzgutachtens vor. Alle Gutachten und Nachweise konnten jedoch nicht belegen, dass . das EU-Vogelschutzgebiet als Sing-, Brut-und Nahrungshabitat mit wertvollen Feldhecken und Einzelbäumen, nicht gefährdet ist.
Ergebnis des gesamten Verfahrens: Die Genehmigung konnte nicht erteilt
werden, da die Schweinemastanlage nicht mit nationalem und
EU-Naturschutzrecht vereinbar ist.
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