Leserbriefe der

vom 13.11.2010

Großmastanlagen nicht zeitgemäß

Betrifft: geplanter Bau einer Schweinegroßmastanlage bei Klein Heide

Ich halte den Bau und Betrieb von Großmastanlagen für Nutztiere nicht für zeitgemäß, für europa- und deutschlandweit für politisch nicht mehrheitsfähig, und nicht erforderlich für die sich wandelnde Ernährung der Bevölkerung. Die Größenordnung lässt ein rein kommerzielles Interesse vermuten. Bäuerliche Kulturlandschaft und bäuerliche Gesellschaft als Folgen des Handwerks des Bauern werden zerstört - Kultur als zwischenmenschliche (wie Stadtkultur) nicht geschaffen.

Nachhaltigkeit wird nicht mehr Ressourcen erhaltend verstanden, sondern nur als rein zeitlich-ökonomisch »in die Zukunft gerichtet» interpretiert.

Beim Erörterungstermin der Einwendungen am 28. Oktober im Kreishaus wurden auch die Emissionen des Stalls und die Imissionen in Natur und Dorf behandelt: Es wurde nicht der in Klein Heide öfter wehende Nordwest-Wind aufs Dorf berücksichtigt, sondern die Westwindrichtung in Lüchow. Es wurden nicht die faktisch zu erwartenden Bakterien, Pilze und Endotoxinemissionen berücksichtigt, die verschiedenenorts gemessen und bewertet wurden und in der VDI-Richtlinie 4250 bekannt wurden, sondern mit dem Hinweis abgefertigt, dass diese keinen Gesetzesrang haben. Durch Auflagen zur Betriebsführung (Wassernebel, Rapsölausspritzung, Türganglüftung, Feuchtfutter) könnten Partikel um etwa 90 % reduziert werden, durch Mehrstufenfilter und Säureauswaschung die Ammoniakemission um 90 % gesenkt und damit der Stickstoffeintrag in den Wald unter die Grenzwerte (laut VDI 4255).

Der vorgeschriebene Dorfabstand von 350 Metern wird zwar eingehalten, faktisch haben aber Pilze und Partikel die doppelte Reichweite bis zum Absinken auf die Hintergrundkonzentration. Die zu erwartenden Krankheiten wie MMIS der Schleimhäute, ODTS (Stäube) und Farmerlunge wurden nicht bewertet, da kein Gesetzesrang der Richtlinien der VDI Ingenieure vorliegt. Eine Ausbreitungsrechnung wurde nicht für erforderlich gehalten, bei diesem Gespräch jedenfalls nicht befürwortet. Die Tatsache, dass die Anlage in einem europäischen Vogelschutzgebiet läge (Vorbehaltsgebiet nach § 35 1.4) wurde ernst genommen.

Der Tierschutz bezüglich des Brandschutzes aber gar nicht: Eine Rettung der vielen Tiere im Havariefall sei sowieso nicht möglich, eine Sprenkleranlage nicht vorgesehen wegen der Kosten, das Verbrennen oder Ersticken müsse hingenommen werden. Ganz ähnlich »hingenommen werden» müssen auch die Wertminderungen der Hausgrundstücke der Umgebung.

Aus dem Erörterungstermin folgt meines Erachtens der Satz: Wenn der Bauherr seine Anlage nicht bezüglich Naturschutz und Gesundheitsbelangen der Bevölkerung kontrollieren kann (aus wirtschaftlichen Gründen) und das Amt das auch nicht kann aus Personalgründen, dann hat der Bauer das Recht zum Bau eben nicht.

Hein Rösemeier,
Klein Heide

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