vom 23.12.2015

Ortolan stoppt Maststall

Verwaltungsgericht Lüneburg sagt Nein zur Schweinezuchtanlage bei Klein Heide

gel Klein Heide. Der Ortolan und die Feldlerche stoppen die Schweine. Ein Investor aus dem Nordkreis ist vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg mit seiner Klage gescheitert, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schweinemastanlage bei Klein Heide zu erhalten. Grund dafür ist die Vogelschutzrichtlinie. Auch mit seinem Vorstoß, dass ihn die Genehmigungsbehörde angeblich nicht auf die Probleme hingewiesen habe, kam der Kläger nicht weiter. Der Landkreis bestreitet diesen Vorwurf. Das Gericht entschied: Selbst ein vorliegender Verfahrensfehler würde es nicht rechtfertigen, die Ablehnungsbescheide des Landkreises aufzuheben. Der Kläger weiß noch nicht, ob er gegen das Urteil in Berufung gehen will.

Eine Schweinemastanlage in Klein Heide wird es nicht geben. Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht Lüneburg jetzt entschieden, dass der Landkreis richtig handelte, als er eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung dafür versagte Bild R. Groß

Die Causa hat ein lange Vorgeschichte, die auch politisch immer mal wieder eine Rolle spielte. Schließlich geht es um eine geplante Mastanlage, die nicht zuletzt Tierschützer und Naturfreunde immer wieder schnell auf die Zinne bringt. Der Kläger hatte im März 2010 die Genehmigung für eine solche Anlage beantragt: 98 Abferkelplätze, 512 Plätze für Sauen und 80 für Jungsauen, 1920 Ferkelaufzuchtplätze, 2880 Mastplätze und Platz für vier Eber. Einer der Knackepunkte: Der Maststall würde mitten im vorgesehenen EU-Vogelschutzgebiet V 21 "Lucie" liegen, das allerdings noch gar nicht ausgewiesen ist. Das sei erst im September 2016 vorgesehen. Der Landkreis lehnte im Mai 2014 die Genehmigung dennoch ab. Begründung: Das Vorhaben würde schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen, zudem würden Vorschriften des Bauplanungs- und Naturschutzrechtes nicht erfüllt. Der Landwirt zog vor Gericht und berief sich dabei auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung.

Nach Ansicht des Gerichtes liegt mit dem Projekt eine "unzulässige erhebliche Beeinträchtigung" vor. Allein schon deswegen, weil das Vogelschutzgebiet durch die beanspruchte Fläche verkleinert würde. Die Folge: Brutreviere des Ortolans und der Feldlerche würden wegfallen. Das allein schon reiche aus, um die Klage zurückzuweisen. Zudem seien keine überragenden Gemeinwohlbelange zu erkennen. Es handele sich um ein allein im wirtschaftlichen Interesse des Klägers liegendes Vorhaben. Gefolgt war das Gericht damit offenbar auch den Ausführungen des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz, der als Beigeladener konkrete Folgen einer Mastanlage skizzierte. Beim Ortolan und der Feldlerche sei vom Verlust jeweils zweier Brutreviere auszugehen beziehungsweise sei ein solcher Verlust nicht auszuschließen. Beide Vogelarten gehörten zu den Schutzgütern des Vogelschutzgebietes. Der vom Aussterben bedrohte Ortolan sei sogar eine wertbestimmende Art und nur mit etwa 36 Brutpaaren vertreten, hieß es.

 

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